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Kundendienst
Dienstag 25 Juni 2019
Allgemeine verkaufsbedingungen
1. PREISE:
Die Preisen verstehen sich ab-Werk, ausschliesslich Mwst, zahlbar gegen Kasse, für etwaige Stundungen wird der Besteller mit zinsen belastet.
Auf jeden Fall alle Kosten und Aufwendungen im Zusammenhang mit dem Verkauf, wie zum Beispiel Verpackung, Transport, Versicherung, lokale Steuern, usw. sind vom Käufer zu tragen.

2. ZAHLUNGEN:
Zahlungen müssen am Sitz des Verkäufers unter den Bedingungen erfolgen und vertraglich vorgesehen und kann nicht aus irgendeinem Grund oder die Ursache aufgeschoben werden; auch für den Fall von Streitigkeiten, hat der Käufer das Recht, Zahlungen auszusetzen oder zu verzögern. Je Lieferung, für die die Rückstellung nach Anzahlung vereinbart worden ist, ist abhängig von der Ausführung, zu der effektiven Zahlung des Vorschusses. In Defekt wird die Lieferbedingungen ausgesetzt.
Die Zahlungen müssen zu Nettobetrag laut Rechnung erfolgen, Bankkosten zu unseren Lasten werden nicht akzeptiert.

3. VERZUGSZINSEN:
Unbeschadet aller im Vertrag und in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen vereinbart, im Fall des Zahlungsverzugs werden Verzugszinsen gemäß Gesetzesdekret Nr 231/2002 angewendet werden.

4. SENDUNGEN:
Der Verkäufer erfüllt die Leistung durch die Warebereitstellung ab seinen Werk. Seit dem Akt der Übernahme der Ware durch den Käufer wird die Gefahrübergang von dieser gehalten. Der Versand der Ware ist auf Gefahr des Käufers, mit allen Mitteln durchgeführt werden. Die Verpackung wird vom Käufer zu tragen (Seite 57 sehen).

5. LIEFERUNG:
Die Lieferzeiten sind lediglich Richtwerte und für den Verkäufer nicht verbindlich und werden ausdrücklich mit der Klausel "vorbehaltlich unvorhersehbarer Ereignisse" vereinbart. Die Nutzungsbedingungen werden in Arbeitstagen ab der Unterzeichnung des Vertrags gezählt; jede Änderung oder Ergänzung des Vertrages wird in einer neuen Laufzeit führen. Der Verkäufer ist nie für verspätete Lieferungen (oder für Schäden) verantwortlich, außer im Falle großer Fahrlässigkeit gegen ihn. Jegliche Haftung für Verzögerung wird in folgenden Fällen auszuschließen:
  • Nicht Einhaltung der Zahlungsbedingungen vom Käufer (Art. 1461 cc zugunsten des Verkäufers)
  • Höhere Gewalt, einschließlich Streik, Transportverzögerungen, und Wetterereignisse;
  • Ausfall oder Verzögerung der Lieferung von Materialien von Sublieferanten.

6. BESCHWERDEN:
Der Käufer hat die Verantwortung, die Ware nach Erhalt zu überprüfen, um die Übereinstimmung mit der Bestellung zu überprüfen, und je eventuelle Beschwerden zu mitteln, unter Androhung der Verwirkung, innerhalb 8 Tagen nach der Eingang.

7. VERKAUF UNTER EIGENTUMSVORGEHALT:
Verkäufe bezieht sich auf Eigentumsvorbehalt unter artt.1523 ff. cc und folgende Änderungen. Der Käufer erwirbt Eigentum der Ware mit der Zahlung der letzten Preisrate, aber trägt die Risiken der Eigentümer in der Zeitpunkt der Lieferung, und er verpflichtet sich, die Ware mit allem Fleiß zu halten. Er ist auch verantwortlich für Schaden verursacht von Feuer, Diebstahl, oder etwas anders. Bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises kann der Käufer nicht verkaufen oder verpfänden die Ausrüstung oder mieten oder vermieten sie an Dritte. Der Käufer hat auch die Verpflichtung, unverzüglich den Verkäufer von allen Maßnahmen von Dritten auf die Ware (z.B. Zwangsvollstreckungen, Krampfanfälle, usw.) zu informieren.

8. GEWÄHRLEISTUNG:
Modalitäten und Bedingungen der Garantie als gesetzlich vorgesehen, wenn nichts anderes schriftlich zwischen den Parteien vereinbart. Die Garantie ist auf den kostenlosen Ersatz der Teile begrenzt, die Materialdefekten oder Bausdefekten haben. Diese Teilen sind deshalb für ihre Verwendung ungeeignet. Die Teilen, zu reparieren oder austauschen, sollen zum Werk des Verkäufers auf Kosten und Gefahr des Käufers geschickt werden. Die reparierten oder ersetzten Teilen werden für den Verkauf ab Werk geliefert. Verpackungen sowie der Umzugskosten für die Intervention bleiben zu Lasten des Käufers. Der Käufer verliert das Recht vor der Garantie:
  • Wenn er die Zahlungsbedingungen nicht beachten;
  • Wenn die behauptete Mängel durch die Tatsachen des Käufers, seinen Mitarbeiter oder Dritte entstanden werden, und auch bei Missbrauch;
  • Wenn bevor der Beschwerde an den Verkäufer, beteiligt sich der Käufer direkt oder über Dritte über die Teilen im Rahmen der Garantie;
  • Wenn er die vertraglichen Leistungen gegen ihn nicht durchführen.
Es wird keine Garantie für den Fall von Schäden erkennen, die durch mangelhafte Wartung, Nachlässigkeit oder Unfähigkeit der Nutzung, Änderung oder Eingriffen durch den Käufer als auch als höhere Gewalt durchgeführt erhoben. Ausgenommen von Garantie sind normale Abnutzung und normalen Verschleiß. In keiner der in diesem Artikel vorgesehenen Fällen kann der Käufer die Aufhebung des Vertrages oder Schadensersatz, direkt oder indirekt, jeglicher Art zu verlangen. Alle Streitigkeiten, unter Androhung der Verwirkung, sollen jedenfalls an den Verkäufer schriftlich und mit spezifischen Angabe der Mängel gemacht werden, innerhalb von 8 Tagen nach Entdeckung.
3 JAHRE GARANTIE AUF GUSSTEILE

9. SCHADENERSATZ:
Unbeschadet aller sonstigen Rechte und Befugnisse, im Falle der Kündigung des Vertrages durch Verschulden des Käufers, kann der Verkäufer behalten, als Strafe, die schon erhalten Summen, unterliegen in jedem Fall die Erstattungsfähigkeit eines weiteren Schadens.

10. ÄNDERUNGEN:
Um die Produktion standig zu verbessern und die Marktanspruche befriedigen zu können, behält sich die Fa. ORSI vor, sowohl die Preisen als auch die Technischen Eigenschaften ihrer Produkte ohne Vorankundigung zu ändern. Dies wird den Besteller aber nicht berechtigen, den Vertrag aufzulosen. Den aktualisierten Katalogen und Preislisten sind auf www.orsigroup.it verfügbar.

11. GÜLTIGKEIT:
Diese Preisliste hat unverzügliche Gültigkeit. Sie annulliert und ersetzt jeder vorhergehende Preisliste.

12. GERICHTSTAND:
Für jede Streitigkeit oder Kontroverse zu dem Schluss, Ausführung, Interpretation des Liefervertrages jedoch abhängig oder verwandte, auch für Fälle von Kontinenz und Verknüpfung der Ursachen bezogen, wählen die Parteien den Gerichtshof von Bologna als ausschließliche Zuständigkeit , mit dem ausdrücklichen Ausschluss anderer Konkurrent Gerichtsständen.

DIE VON ORSI GROUP HERGESTELLTEN PRODUKTE ENTSPRECHEN DEN BESTIMMUNGEN DER EC-RICHTLINIEN Fotografien, Zeichnungen und technische Daten sind unverbindlich Ausstattungen und technische Daten können ohne vorherige Ankündigung geändert werden